Jetzt muß ich den Thread doch nochmal vorholen...
Eigentlich war's klar, wie's weitergeht. Aber nach dem Telefonat mit meine BSFM
Je mehr ich lese, desto unklarer wird alles wieder. Auf jeden Fall sagte er zu mir: Es reicht ihm nicht mehr zeitlich, daß er vor dem 23.03.2010 bei mir vorbeikommt. Er müsse sich die Anlage im jetzigen Endzustand auch nicht mehr anschauen, ich könne schonmal losheizen...
Die neue BImSchV würde bei mir sowieso nichts ändern. Wiederkehrende Messung alle 2 Jahre, da der Kessel größer 15KW ist.
Angesprochen auf die Grenzwerte: Die würden sich für mich nicht ändern :dry:
Mein Holzvergaser ist zur bestehenden Gastherme installiert. Das wird ja nicht als "irgendwie Bestandsschutz" gelten!?
hat hier vielleicht noch jemand Info's ob das so in Ordnung ist, oder ob ich nochmal nachhaken kann/muß/soll? Oder sehe ich das alles jetzt zu eng?
Danke und Gruß
Oliver