Naja, ich glaube nicht, das man den Schorni dafür verantwortlich machen kann. Weder den alten der die Anlage abgenommen hat, noch den neuen der jetzt geltende Verordnungen durchsetzt.
Die Verantwortung liegt einzig und allein beim Installateur, der die neue Brennwertanlage installiert hat. Der ist der Fachmann und muß wissen, das eine Brennwertanlage nich neben einem Feststoffkessel ohne weiters installiert werden darf.
Jetzt gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten.
1. den Schornstein mit doppelwandigem Edelstahlrohr um 1m zu verlängern
2. das letzte Stück Abgasrohr sowie die Schachtabdeckung der Brennwertanlage in Edelstahl ausführen (hat eigentlich jeder Hersteller im Programm). Dann brauch ich nur eine Schornsteinerhöhung von 60cm.
Das Problem dabei ist jetzt natürlich die Kostenübernahme. Da sollte man mit dem Besitzer des Brennwertgerätes sowie seinem Installeteur reden. Der Schorni ist dafür erst mal der falsche Ansprechpartner.
Gruß
Michael